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Showlaser Sicherheit - LSB Kurse

Kommendes Laserschuz Seminar mit Zertifizierung:

15.01.2024 in 49479 Ibbenbüren bei Musik Produktiv


Showlasersicherheit ist keine unverständliche Magie - sondern reines Know How!

Ein aufschlussreicher Beitrag von Dirk Gantefort.
Dirk Gantefort

Das Problem: Sie finden kaum oder keine für Sie brauchbaren Infos dazu im Netz!
Warum ist das so?


Heutzutage kann sich jeder die Laserschutzbestimmungen eines jeden Landes aus dem Internet herunterladen. Jedoch finden Interessenten, die ihren Showlaser "sicher" betreiben wollen, oft nicht die Antworten, die sie gerne hätten. Die praktische Anwendung ist von Benutzer zu Benutzer so sehr unterschiedlich, dass Fragen wie "nach dem Abstand vom Laser zum Publikum" in der Fachliteratur einfach nicht berücksichtigt werden können/dürfen.

Beispiel: Sie haben einen Laser mit 2W Ausgangsleistung und wollen wissen, wie weit sie vom Publikum entfernt sein müssen um sicher ins Publikum lasern zu können.

Darauf kann es im Netz keine Antwort geben!

Warum nicht?!

Nur ein Beispiel:

Niemand weiß wie groß sie den Ausgabewinkel ihres Lasers eingestellt haben!

Um es zu veranschaulichen stellen Sie ihren Laser auf ihren Wohnzimmertisch. Nun können Sie an ihrer Wand eine Fläche von 10m x 10m belasern, oder aber auch eine Fläche von 1m x 1m! Jedem dürfte klar sein, dass bei 10m x 10m die Laserleistung auf viel mehr Fläche verteilt wird und somit weit ungefährlicher für das Auge ist als bei 1m x 1m. Der "Ausgabewinkel" des Lasers ist also sehr relevant für die Lasersicherheit.


Ohne also mit Ihnen zusammen die Ausgabe zu besprechen kann Ihnen niemand eine Abstandsangabe vom Laser zum Publikum geben - und das ist nur ein Beispiel.


Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt ist, die Bewegung des Ausgabebildes, welche auch eine Rolle beim Abstand vom Laser zum Publikum spielt. Der Unterschied zwischen einem sich schnell bewegenden Laserstrahl, zu einem sehr langsamen, oder gar "stehendem Strahl" ( der übrigens "nie" ins Publikum darf ) ist logischerweise wichtig.

Alleine diese beiden Beispiele verdeutlichen, warum sie Angaben zum Abstand von Showlaser zum Publikum im Internet nicht finden. Dabei haben wir noch nicht darüber gesprochen, dass alle Laser unterschiedliche Strahlgrößen und Divergenzen haben, die eine größere Rolle spielen, als man vielleicht annehmen mag.

Um auf Nummer sicher zu gehen, holen Sie daher Expertenrat zum Thema "Lasersicherheit" ein. Nicht zuletzt arbeiten wir mit Herrn Dr. G. Uhlig zusammen, der in Fachkreisen als "der" Sachverständige für Laseranlagen und deren Abnahme "vor Ort" nach BGV B2 gilt. Er hat bis Ende 2020 über 30 Jahre für den TÜV Sued Industrieservice gearbeitet.

 

Die Rahmenbedingungen besprechen:

Erörtern Sie mit uns räumliche Gegebenheiten wie die Umgebungshelligkeit, die Beschaffenheit von reflektierenden Oberflächen, oder die Mindesthöhe auf der Ihr Laser zum Einsatz kommt. Zusammen mit den bereits angesprochenen Themen können wir Sie dann optimal beraten.

Sofern man diese Dinge berücksichtigt, ist eine sichere Laserausgabe problemlos möglich und keine Magie, oder unbegreifliche Theorie.

Rufen Sie uns jederzeit an um ihre Fragen zu stellen und denken Sie daran: Bei diesem Thema gibt es "ganz sicher" keine dummen Fragen - und "von uns keine dummen Antworten"!

Lasern macht Spaß - wenn man dabei ein sicheres Gefühl hat - noch mehr!



Die Definition des Laserschutzbeauftragten ( LSB ):

Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3R, 3B oder 4 (nach Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Sachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.

Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, zum Beispiel bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.


Anmeldung zum Kurs zum Laserschutzbeauftragten ( LSB ):

Dazu wechseln Sie bitte auf unsere Pangolin Laser Webseite. Dort gibt es alle Informationen dazu, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung.

* inkl. MwSt., zzgl.Versandkosten